Für Kaminöfen, Heizkamine, Kachelöfen und andere kleine Feuerungsanlagen gilt aktuell die 2. BimSchV. Diese Verordnung regelt kurz gesagt welche Anlagen noch betrieben werden dürfen, welche Brennstoffe zulässig sind und welche Emissionsgrenzwerte eingehlaten werden müssen.



